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Fachschaft Wirtschaft und Recht

Die Schülerinnen und Schüler lernen wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte zu beurteilen. In der Mittelstufe setzen sie sich dabei ebenso mit Fragen überlegten Konsumierens, Bewerben bei Unternehmen als auch mit Fragen der Unternehmensgründung auseinander. Das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf verschiedenen Märkten  führt die Schüler dann schließlich zur Analyse gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge und der Entwicklung von Wirtschaftsmodellen. Dabei lernen sie auch die besonderen Eigenschaften der sozialen Marktwirtschaft kennen und können rechtliche Rahmenbedingungen beurteilen. Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Wechselkurse werden ebenfalls betrachtet.
In der Oberstufe treffen die Schüler dann fundierte Entscheidungen bei betriebswirtschaftlichen Problemstellungen. Die Analyse einer sich verändernden Konjunktur samt Indikatoren ist Schwerpunkt der Betrachtung wirtschaftlicher Problemlagen.
Im Bereich Recht werden die Grundlagen der Rechtsordnung der BRD erarbeitet, Probleme beim Eigentumserwerb  diskutiert sowie Voraussetzungen der Strafbarkeit erörtert. Jeder Schüler der Qualifikationsphase kann ferner grundlegende juristische Arbeitstechniken anwenden. Beispielsweise unter welchen Umständen ein Gläubiger Schadensersatz verlangen kann und in welchem Umfang. Themen wie Schuldnerverzug, Verbraucherschutz und Vertragsfreiheit kommen dabei ebenso nicht zu kurz.